Nun gibt es doch eine Impfpflicht – zumindest für bestimmte Berufsgruppen. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Demnach stimmten am heutigen Freitag 571 Abgeordnete für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen. Nein sagten 80 Abgeordnete – 38 Parlamentarier haben sich enthalten.
Die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ soll dabei für Mitarbeiter folgender Berufsgruppen gelten: Altenheime und Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste und sozialpädagogische Zentren.
Dies bedeutet nun also, dass die Angestellten und Mitarbeiter dieser Bereiche bis zum 15. März 2022 einen entsprechenden Nachweis als geimpfte oder genesene Person vorlegen müssen.