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Trierer Weihbischof Brahm kommt zum Gründungsfest nach Völklingen

  • 14. Januar 2022

Pfarrei St. Eligius Völklingen feiert am 22. und 23. Januar ihre Fusion

Mit Festgottesdienst, Vigil und Konzert feiert die neue Pfarrei St. Eligius Völklingen am Wochenende 22./23. Januar ihre Gründung. Zum 1. Januar waren die sieben ehemals eigenständigen Völklinger Pfarreien zu der neuen Pfarrei St. Eligius fusioniert. 

„Sei hier zugegen, Licht unseres Lebens“ lautet das Thema der Vigilfeier am Samstag, 22. Januar, um 19.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Eligius. Mit Kerzenlicht und Psalmen beginnt das Gebet, das Pfarrer Dr. Stephan Kessler, Leiter der Kunststation in St. Peter in Köln, leitet. Den Festgottesdienst am Sonntag, 23. Januar, um 10.30 Uhr in St. Eligius hält der Trierer Weihbischof Robert Brahm zum Lukasevangelium „Gesandt, den Armen das Evangelium zu verkünden“. In der Messe wird die Gründungsurkunde der Errichtung der Pfarrei verlesen und das zu diesem Anlass getextete Eligiuslied zu einer Melodie von Ralph Vaughan Williams (Gotteslob-Nr. 548) erstaufgeführt. Vigil und Festgottesdienst werden musikalisch gestaltet vom Projektchor unter Leitung von Organist Jonas Mayer. Sofern die pandemische Situation es zulässt, ist die Möglichkeit zu einer coronakonformen Begegnung im Freien geplant. 

Den Abschluss der Gründungsfeierlichkeiten bildet am 23. Januar um 16 Uhr ein Konzert in St. Eligius. Die Frauen des „Petit Chœur“ aus Forbach unter Leitung von Thierry Ferré bringen Musik aus Skandinavien zu Gehör. Begleitet werden die Sängerinnen von Victoria Lescalier am Klavier. Passend zum Programm lässt Jonas Mayer Orgel und Trompete erklingen. Der Eintritt des Konzertes ist frei; um eine Spende wird gebeten.

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Bislang war jede der sieben Pfarreien – St. Eligius Völklingen, St. Michael Völklingen, St. Antonius von Padua Fenne, Schmerzhafte Mutter Fürstenhausen, St. Paulus Heidstock, St. Konrad Röchlinghöhe und Christkönig Luisenthal – und die jeweils dahinter stehende juristische Person der Kirchengemeinde – eigenständig. Durch die Fusion ist aus den sieben Pfarreien eine neue Pfarrei geworden, die vermögensrechtlich und juristisch eine Person ist. Arbeiteten sie bislang nur auf pastoraler Ebene zusammen, bilden sie nun auch finanz- und verwaltungstechnisch eine Einheit: Bewegliches und unbewegliches Vermögen, Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten und Forderungen gehen vollständig auf die neue Pfarrei über. Zweckgebundenes Vermögen und Stifterwillen bleiben jedoch weiterhin für ihre Bestimmung erhalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Geld, das für die Renovierung einer Kirche angespart wurde, nicht für ein anderes Gotteshaus verwendet werden darf. Beim Personal – also Pfarrer, Pastoral- und Gemeindereferenten, Küster, Organisten – ändert sich im Stellenumfang nichts.

Die Fusion hat Auswirkungen auf die Struktur der pastoralen Gremien: Gab es in der Pfarreiengemeinschaft bislang sieben Pfarrgemeinderäte, sieben Verwaltungsräte sowie den Pfarreienrat aus Delegierten der Pfarrgemeinderäte und die Verbandsvertretung aus Vertretern der Verwaltungsräte, gibt es in der neuen Pfarrei nur noch zwei Gremien: einen Pfarrgemeinderat, der den Verwaltungsrat wählt. Am 29. und 30. Januar findet daher in der fusionierten Pfarrei die Wahl des ersten Pfarrgemeinderates statt. 

Die Fusion erfolgt im Zuge der Trierer Bistumssynode. Ursprünglich hatte das Bistum 35 Pfarreien der Zukunft geplant und war damit bis an die Grenzen des Kirchenrechts gegangen, was ihre räumliche Ausdehnung, ihre Gremienstruktur und die Konzeption der Leitung anging. Die römische Kongregation hatte zu diesen Aspekten des Gesetzes Änderungen angemahnt, ebenso wie zur Rolle der Priester.Stattdessen sollen in den Jahren 2022 bis 2026 nun aus den 887 Pfarreien des Bistums, die größtenteils heute schon vernetzt in Pfarreiengemeinschaften zusammenarbeiten, 172 Pfarreien entstehen.

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