Anzeige:  

Schulen und Kitas: Quarantäne nur noch für infizierte Personen – künftig 3 statt 2 Tests / Woche

  • 25. Januar 2022

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) sowie der Landkreistag Saarland (LKT) und der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) haben sich gemeinsam auf differenziertere Quarantäneanordnungen an Schulen und Kitas verständigt – ausgehend von der landesweiten Lagebewertung der zuständigen Gesundheitsämter.

Die pandemische Situation hat sich in den ersten Wochen des Jahres 2022 deutlich verändert. Mit Omikron ist eine hoch ansteckende Variante dominant geworden, die mit einer signifikant geringeren Zahl von Hospitalisierungen und schweren Verläufen einhergeht. Die Inzidenzen haben indes eine Höhe erreicht, die Quarantänen für Kontaktpersonen nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen. Die gemeldeten Fälle können angesichts des Gesamtgeschehens nicht mehr zwangsläufig einzelnen Infektionsketten zugeordnet werden. Gleichzeitig bestehen in Schulen und Kitas wirksame Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.


Vor diesem Hintergrund haben die Spitzen des MBK, des MSGFF, des LKT und des SSGT heute vereinbart, dass Quarantäneanordnungen an Schulen und Kitas auf die jeweils positiv getesteten Personen beschränkt angeordnet werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Regelungen der bestehenden Absonderungsverordnung und wurde bereits im Vorfeld durch die Gesundheitsämter mit der Virologie des Universitätsklinikums Homburg abgestimmt. Für alle weiteren Personen in der jeweiligen Gruppe gilt in der Folge eines bestätigten Corona-Falls so wie bisher für acht aufeinanderfolgenden Schul- bzw. Betreuungstagen ein verschärftes Masken- und Testregime.


Gemeinsames Ziel des MBK, des MSGFF, des LKT und des SSGT ist es, für alle Schüler möglichst viel Präsenzunterricht sowie Kita-Kindern den Kita-Besuch zu ermöglichen. Quarantäneanordnungen für ganze Gruppen, Klassen, Kurse, Jahrgangsstufen oder sogar Schulen und Kitas sollen weiter möglichst vermieden werden.

Anzeige:  


Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Mit der Verständigung haben wir einen sinnvollen Umgang mit der veränderten Corona-Lage gefunden, der auf der Expertise der Gesundheitsfachleute und einem breiten Konsens beruht. Dieser Strategiewechsel macht Präsenzunterricht und Kitabesuch für möglichst viele Kinder und Jugendliche auch in der neuen Corona-Lage möglich. Gleichzeitig sorgen wir mit einem zusätzlichen Test pro Woche dafür, dass Infektionen in Kitas und Schulen noch schneller erkannt werden. Das ist auch dank der bewährten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen möglich, die vor Ort konsequent gut umgesetzt werden.“


Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Als Familienministerin ist mir – neben dem Erhalt des Betreuungs- und Bildungsangebots für die Kinder und Jugendlichen in den Kitas und Schulen – die Gesundheit der betroffenen Kinder und des Personals in den Einrichtungen sehr wichtig. Das freiwillige Testangebot in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird gut angenommen, daher ist der heute mit allen Partnern gefundene Konsens mit der Ausweitung des freiwilligen Angebots der Testungen in den Kitas – auch für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres – ein wichtiger Baustein. Die Testungen der Kinder unter 3 Jahren erfolgen durch Selbsttests zu Hause. Die Eltern erklären durch eine qualifizierte Selbstauskunft, dass der Test durchgeführt wurde. Mit diesem Lösungsweg kommen wir den berechtigten Anliegen der Sorgeberechtigten auf Erhalt des Bildungs- und Betreuungsangebotes sowie der Sicherheit in der Einrichtung entgegen.“


„Wir haben insbesondere in der Schule mit der Maskenpflicht und einem erweiterten Testregime gute Instrumente in der Hand, die es uns erlauben, von der bisherigen Quarantänepraxis abzurücken, damit nicht mehr so viele Schüler zu Hause bleiben müssen, die von dem Infektionsgeschehen selbst gar nicht betroffen sind“, so Landrat Patrik Lauer, Vorsitzender des Landkreistages Saarland.

Anzeige:  


Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, SSGT-Präsident: „Für die saarländischen Städte und Gemeinden als Träger der Grundschulen und Kitas ist es ein besonders wichtiges Ergebnis der heutigen Besprechungen, dass die Schutzvorkehrungen für die Schüler und betreuten Kinder nochmals verstärkt werden, ein zusätzlicher Test eingeführt wird und das Offenhalten von Schulen und Kitas als herausragendes Ziel weiter formuliert ist.“


Bereits am Vormittag hatte der Ministerrat beraten, dass künftig an den Schulen drei statt zwei Testungen pro Woche durchgeführt werden. Die Testpflicht an den saarländischen Schulen gilt weiterhin für alle Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigten an den Schulen, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Auch die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) sowie die Lüftungsregelungen an den Schulen bleiben bestehen. Die Regelungen der Absonderungsverordnung gelten unverändert fort.