Von 2004 bis 2006 missbrauchte ein Saarbrücker Therapeut (heute 77) einen kleinen Jungen, der anfangs erst sieben Jahre alt war. Das Kind machte bei dem Psychologen wegen Lese- und Schreibproblemen eine Langzeittherapie. Erst Jahre später kamen die Taten ans Tageslicht, als sich der Junge 2010 seiner Mutter offenbarte. Das Opfer litt lange an einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung. Versuchte sich sogar, mit einem Sprung aus einem Fenster im dritten Stock das Leben zu nehmen. Nur mithilfe einer Therapie gelang ihm die Rückkehr in ein normales Leben.
Der Täter kam derweil im Jahr 2012 vor das Saarbrücker Landgericht. Zunächst wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings wegen Rechtsfehlern auf, der Fall wurde ans Landgericht zurückverwiesen. Erst im Jahr 2020 kam es zum erneuten Prozess, weil der Angeklagte längere Zeit nicht verhandlungsfähig war. So erschien zum geplanten Prozessauftakt nur der Anwalt des Mannes (unser Foto). In diesem zweiten Prozess kam der Saarbrücker besser davon:
Unter anderem wegen der langen Verfahrensdauer wurde er nur noch zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Drei Monate Untersuchungshaft wurden der Freiheitsstrafe angerechnet. Damit könnte der Therapeut in Kürze vorzeitig aus der Haft entlassen werden, das Gericht prüft das derzeit. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, darf der Psychologe nach seiner Entlassung sofort wieder Kinder und Jugendliche behandeln: Er hat vom Gericht lediglich für fünf Jahre verboten bekommen, Jungen unter 14 Jahren zu therapieren.
Für Mädchen jeden Alters und Jungs über 14 habe das Gericht keine Auflagen gemacht, so das Nachrichtenmagazin. Die Mutter des Opfers, Anne B., ist laut „Focus“ über eine mögliche vorzeitige Entlassung des Täters schockiert: „Jemand mit einer solchen Einstellung dürfte nicht mehr rauskommen und schon gar nicht therapieren dürfen.“ Sie will erreichen, dass der Mann in Sicherungsverwahrung kommt. Das geht rechtlich aber nur, wenn sich weitere mögliche Opfer des 77-Jährigen offenbaren.