69 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 142 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am Dienstag von 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz gezielt überprüft.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen, wie zum Beispiel den bundesweit geltenden Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten: 13 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung) 10 x Mindestlohnverstoß 10 x Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen) 2 x unerlaubte Ausländerbeschäftigung