Es ist soweit: Der neue Bußgeldkatalog wurde nach vielen Streitigkeiten vom Bundesrat verabschiedet. Schon 2020 gab es den Versuch einer StVO-Novelle, doch dieser wurde aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet. Da aber die Politik Radfahrer besser schützen und Sanktionen zur stärkeren Abschreckung erhöhen will, musste eine neue Version her. Diese wird voraussichtlich in drei Wochen in Kraft treten. Es gibt aber bereits Bedenken beim neuen Bußgeldkatalog. Denn der Verkehrsausschuss des Bundesrates rechnet schon jetzt mit einer Überforderung der Bußgeldstellen und bittet die Bundesregierung um eine Prüfung der Erhöhung der Verwarngeldgrenze. Was dahinter steckt und welche Bußgelder künftig auf Verkehrsteilnehmer zukommen, hat die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de in einer Übersicht grafisch aufbereitet.
Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. So müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, innerorts künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt dann 70 Euro statt 35 Euro innerorts. Bei 41 km/h mehr sind es dann 400 statt 200 Euro. Zusätzliche Fahrverbote, die beim letzten Versuch der Novelle verabschiedet und anschließend wieder gekippt wurden, wird es im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr geben. Verkehrsteilnehmer, die innerorts ein 30er-Schild übersehen, müssen den Führerschein also nicht mehr abgeben.
Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungsgasse. Wer diese nicht bildet, kann neben dem Bußgeld von 200 bis 320 Euro auch noch ein Fahrverbot erhalten. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, muss er mit 240 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Neue Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Neue Strafen für Halten und Parken im Halteverbot: