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Mord von Riegelsberg: So grausam soll der Mann seine Frau umgebracht haben

  • 16. Februar 2023

Im Fall der ermordeten Stefanie S. aus Riegelsberg sind nun weitere Details zum Tatablauf und zum Motiv des dringend tatverdächtigen Ehemannes Stefan S. bekannt geworden. Auf SZ-Anfrage habe sich die zuständige Staatsanwältin Ellen Kaas zum Tathergang geäußert:

Demnach sei der Ehemann seiner Frau am Morgen der schrecklichen Tat in den Keller hinterher geschlichen. Beide lebten zusammen in dem Anwesen in Riegelsberg. In der Folge sei der Mann dann heimtückisch von hinten an seine Frau herangetreten und habe ein Küchentuch um den Hals der 53-Jährigen gelegt und zugezogen. Die Frau, die nichtsahnend mit dem Rücken zu dem mutmaßlichen Täter stand, bemerkt erst jetzt, dass es um Ihr Leben geht und beginnt zu kämpfen.

Stefanie S. starb einen gewaltsamen Tod

Doch sie hat keine Chance. Ihr 55-jähriger Mann zieht das Handtuch immer fester zu. Sie bekommt keine Luft mehr, wehrt sich heftig. Dann sackt sie zusammen. Wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführte, ließ der Mann aber immer noch nicht locker. Er würgte seine am Boden liegende Frau weiter und weiter. So lange, bis sie sich nicht mehr bewegte und auch nicht mehr atmete.

Dann versuchte er seine heimtückische Tat zu verstecken. Legte das tote Opfer in den Kofferraum ihres Autos und fuhr dann in die Nähe ihres Arbeitsortes an den Triller nach Saarbrücken, wo die Frau beruflich tätig war. Er wollte somit offensichtlich die Polizei bewusst auf eine falsche Fährte locken, weil er sich ausmalen konnte, dass die Beamten das Handysignal der Frau orten würde. Am Triller angekommen, schaltete der Mann das Handy aus, fuhr mit der Leiche weiter in ein Waldgebiet nach Riegelsberg. Dort vergrub er seine tote Frau.

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Originalaufnahme: Polizisten durchsuchen den den Fundort der Leiche

Die Staatsanwaltschaft hat auch ein Motiv des Mannes bekannt gegeben. Demnach soll er aus Eifersucht gehandelt haben. Stefan S. vermutete, dass seine Frau ihm fremd ging. Wie die SZ schrieb, wollte er dies nicht akzeptieren und seinen „Besitz“ nicht aufgeben.