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Landkreis Homburg: Quarantäneanordnung nur noch für einen definierten Personenkreis 

  • 10. Dezember 2021

Es gilt die automatische Absonderungspflicht zu beachten

Nach Mitteilung des saarländischen Sozialministeriums ist es grundsätzlich nicht mehr notwendig, dass Gesundheitsämter im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion eine Quarantäne aussprechen (Absonderungsanordnung). 

Die Absonderungspflicht ergibt sich unmittelbar aus der Landesverordnung („automatische Absonderungspflicht“). Einer ausdrücklichen und individuellen Anordnung einer Absonderung durch die zuständige Behörde bedarf es damit nicht.

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises wird ab Montag, dem 13. Dezember, nur noch zu positiv auf das Coronavirus getesteten Jugendlichen und Kindern (Jahrgänge 2004 und jünger) und Erwachsenen, die vor dem 1. Januar 1950 geboren sind, Kontakt aufnehmen und eine Quarantäne aussprechen. Die Quarantäneanordnung wird dann wie bisher über das zuständige Ordnungsamt zugestellt. 

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Alle anderen positiv getesteten Personen müssen sich selbständig in Quarantäne begeben. Einzelheiten hierzu sind in der aktuellen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (§4b Absonderung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis) nachzulesen. 

Ein Link dorthin findet sich auf der Homepage des Saarpfalz-Kreises u. a. unter https://www.saarpfalz-kreis.de/leben-soziales-gesundheit/gesundheit/coronavirus (Corona-Verordnungen) oder unter www.saarland.de.