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Landesregierung passt Corona-Verordnung im Saarland an

  • 22. Dezember 2021

Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern am gestrigen Dienstag (21. Dezember 2021) hat der saarländische Ministerrat die Corona-Verordnung im Saarland entsprechend angepasst. 

Die Änderungen werden, wie bundesweit vereinbart, am 28. Dezember in Kraft treten. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte passt das Saarland bereits zum 23.12. an die bundesweite Regelung an. 

Folgende Anpassungen ergeben sich durch den Bund-Länder-Beschluss:

Kontaktbeschränkungen

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Ungeimpfte können nur noch mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.

Ab dem 28.12.2021 sind private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im eigenen Wohnraum oder Garten auf maximal zehn geimpfte oder genesene Personen beschränkt.

Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten, bleiben von den Beschränkungen ausgenommen.

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Weitere Maßnahmen

Ab dem 28.12.2021 sind neben dem bereits jetzt untersagten Betrieb von Clubs und Diskotheken auch vergleichbare Tanzveranstaltungen untersagt. Darüber hinaus sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden untersagt.

Hochschulen

Das 2G-Optionsmodell für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird ergänzt: Für Studierende, die keinen 2G-Nachweis erbringen, muss die Teilnahme am Lehrbetrieb seitens der Hochschulen in digitaler Form ermöglicht werden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Omikron ändert die Spielregeln in der Pandemiebekämpfung. Wir brauchen jetzt bundesweit einheitliche Regeln und setzen den Bund-Länder-Beschluss deshalb unverzüglich um. Die Botschaft ist klar: Wir müssen dem Virus durch weniger Kontakte, zusätzliche Tests und mehr Impfungen das Futter nehmen.“

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Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Eine schnelle und konsequente Umsetzung der MPK-Beschlüsse sichert eine bundeseinheitliche Linie. Das Saarland geht den Weg, den der Expertenrat empfohlen hat, teilweise hatten wir die angemahnten schärferen Regeln bereits vorher. Omikron zwingt zu deutlich mehr Vorsicht und auch zur Zurückhaltung bei Kontakten.“