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Korrektur zum Artikel „Saarland führt FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ein“

  • 26. Januar 2022

Wie MySaar24 gestern berichtet hat, führt das Saarland ab heute eine flächendeckende FFP2-Maskenpflicht für den saarländischen Einzelhandel ein. Da es von Seiten der Ministerien auf Rückfragen unserer Redaktion keine Rückmeldung zur Frage gab, ob diese Regelung auch für die Geschäfte des täglichen Bedarfs gelte, sind wir davon ausgegangen, dass die bis dato gültige 2G-Regelung auch in diesem Fall analog dazu anzuwenden sei. Wir hatten an dieser Stelle darüber berichtet.

Diesem ist die Saarländische Staatskanzlei heute entgegen getreten. Nach Aussagen von Regierungssprecher Alexander Zeyer ist die FFP2-Maskenpflicht ab heute auf ALLE Geschäfte des saarländischen Einzelhandels anzuwenden. Dazu gehören dann nun eben auch die Geschäfte des täglichen Bedarfs (wie z. B. Supermärkte, Drogeriemärkte, Babyfachmärkte etc.). Auch im ÖPNV, in Innenbereichen von Bahnhöfen und Flughäfen sowie in Wartebereichen und an Haltestellen muss ab sofort eine FFP2-Maske getragen werden.

Ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren sowie alle Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Maske tragen können und ein entsprechendes ärztliches Attest nachweisen können.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt weiterhin folgende Regelung: In geschlossenen Räumen von Arbeits- oder Betriebsstätten gilt für das Personal weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder höherer Standards. Hierbei gelten arbeitsschutzrechtliche Ausnahmen gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel. Alle Maßnahmen zum Infektionsschutz in Arbeitsstätten, sowie gesundheitliche Aspekte der Einzelfälle werden arbeitsmedizinisch bewertet. Diese können die Auswahl der geeigneten Maske oder die Personenschutzausrüstung vorschreiben.

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