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In Heusweiler: 45-jähriger will Kneipenzeche nicht zahlen und schlägt Bedienung mit Faust ins Gesicht

  • 28. November 2021

Am Samstag, den 27.11.2021 hielt sich eine Personengruppe, bestehend aus zwei Männern im Alter von 45 und 39 Jahren und einer Frau im Alter von 46 Jahren in einer Gaststätte in Heusweiler auf. Bei Verlassen der Gaststätte gegen 22:00Uhr kam es zwischen dem 45jährigen männlichen Gast und der verantwortlichen Bedienung zu einer körperlichen Auseinandersetzung, da die Gruppe ihre Rechnung zunächst nicht begleichen wollte.

Der männliche 45jährige Gast schlug der Bedienung mit der Faust ins Gesicht, beglich den ausstehenden Betrag und die Gruppe verließ die Örtlichkeit mit einem Peugeot mit SB-Kreiskennung. Geführt wurde der Renault von der 46jährigen Frau. Der Peugeot konnte vor dem Anwesen des 39jährigen Mannes festgestellt werden. Die verantwortliche Fahrzeugführerin hielt sich ebenfalls in der Wohnung auf und war stark alkoholisiert. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen Wert über 1 Promille.

Daraufhin wurde die 46jährige Frau zu hiesiger Dienststelle verbracht und eine Blutprobe entnommen. Vor Ort hielt sich weiterhin eine 36jährige Frau auf, welche angab, dass sie den Peugeot geführt hätte. Aufgrund der Zeugenaussagen und der durchgeführten Ermittlungen konnte dies jedoch ausgeschlossen werden. Auch die beiden Männer äußerten, dass die 36jährige Frau gefahren sei, um weitere Maßnahmen gegen die 46jährige Frau zu vereiteln.

Die beiden Männer erschienen, während der Blutprobenentnahme, auf hiesiger Dienststelle, verhielten sich aggressiv und trugen hierbei keinerlei Mund- und Nasenbedeckung, woraufhin diese aufgefordert wurden die Dienststelle zu verlassen. Die Männer versuchten weiterhin die Maßnahmen zu stören und weigerten sich eine vorgeschriebene Mund-Nasenbedeckung anzuziehen, woraufhin diese aus der Dienststelle verbracht wurden. Nach Beendigung der Blutprobenentnahme verließen alle Personen die Dienststelle.

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Gegen den 45jährigen Mann wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung und Strafvereitelung eingeleitet, sowie ein Verstoß gegen die bestehende Corona-Verordnung. Gegen die 46jährige Frau und Fahrzeugführerin wurde eine Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Gegen den 39jährigen Mann wurde ein Verfahren wegen Strafvereitelung und ein Verstoß gegen die bestehende Corona-Verordnung eingeleitet. Gegen die 36jährige Frau wurde ein Verfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet