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Heilig Morgen in Saarlouis: Keine Theken, keine Stände, Alkoholverbot & Maskenpflicht

  • 13. Dezember 2021

Mit einer Allgemeinverfügung erlässt die Kreisstadt Saarlouis ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Saarlouiser Altstadt. Theken und Stände werden nicht zugelassen. Damit wird es pandemiebedingt keinen Heilig Morgen geben, wie man ihn kennt. Gaststättenbetreiber können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie im „Normalbetrieb“ öffnen wollen.

Heilig Morgen – in Saarlouis hat das Tradition. Mehrere Tausend Besucher kommen dazu jedes Jahr am Weihnachtsmorgen in die Saarlouiser Altstadt. Das Treffen ist über die Jahre gewachsen – anders als Altstadtfest oder Emmes ist der Heilig Morgen aber keine offizielle Veranstaltung, einen verantwortlichen Veranstalter gibt es nicht.

Nachdem der Heilig Morgen im vergangenen Jahr in die Zeit des Lockdowns fiel, ist es den Gaststättenbetreibern in diesem Jahr generell möglich, ihre Betriebe zu öffnen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bleiben dicht gedrängte Besuchermassen aber auch in diesem Jahr sehr problematisch. Um ein unkontrolliertes Zusammentreffen soweit wie möglich im Rahmen zu halten, setzt die Kreisstadt Saarlouis das Maximum dessen um, was der Gesetzgeber ermöglicht. Weitergehende Maßnahmen könnte nur das Land selbst beschließen. Ziel: Die Ausbreitung des Corona-Virus am Heilig Morgen unterbinden und den Gastwirten zugleich einen unter den gegebenen Bedingungen möglichst normalen Betrieb ermöglichen.

Das bedeutet:

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Für den 24. Dezember erlässt die Kreisstadt eine Allgemeinverfügung. Mit dieser wird im öffentlichen Raum der Saarlouiser Altstadt der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt und es gilt das Gebot, eine Maske zu tragen. Außerdem gilt an diesem Tag ein Glasverbot in der Altstadt. Gleichzeitig gelten für die Kneipen und Gastrobetriebe dieselben Bedingungen, die das Land aktuell grundsätzlich für deren Betrieb gesetzlich festgelegt hat: Die Gaststätten dürfen öffnen, sind aber an die Einhaltung der entsprechenden Corona-Regelungen gebunden (2G+ im Innenbereich, 2G im Außenbereich).

Entsprechende Kontrollen der Impf- und Testnachweise müssen hier wie zu den regulären Öffnungszeiten durch die Gaststättenbetreiber erfolgen. Nur auf von Gaststättenbetreibern fest zugewiesenen Plätzen darf Alkohol konsumiert werden. Sondergenehmigungen für zusätzliche Theken oder Stände im Außenbereich erteilt die Kreisstadt nicht. Der Konsum der Getränke wäre für Kunden im öffentlichen Verkehrsraum ohnehin nicht möglich. Es liegt dann an jedem Gastronom eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob und wie in diesem Rahmen geöffnet wird. Mit Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll sich der Betrieb auf den üblichen Gaststättenbetrieb reduzieren.

Um die Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügung während des Heilig Morgens zu gewährleisten, führt die Ortspolizeibehörde gemeinsam mit der Vollzugspolizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft Kontrollen durch. Die vorgesehenen Maßnahmen für Heilig Morgen können sich noch jederzeit ändern. Die Stadt sieht sich gezwungen hier entsprechend zu reagieren, auch wenn die Regelungen des Landes noch nicht feststehen. Gegebenenfalls wird die Stadt noch Anpassungen vornehmen.

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