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Heilig Morgen in Saarlouis findet nicht statt – Stadt schöpft gesetzlichen Rahmen voll aus

  • 21. Dezember 2021

Kreisstadt Saarlouis schöpft gesetzlichen Rahmen voll aus. Per Allgemeinverfügung hat die Stadt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. Es gilt ebenso Maskenpflicht und ein Glasverbot. Im Ergebnis bedeutet das: Der Heilig Morgen in Saarlouis findet nicht statt.

Heilig Morgen in Saarlouis – normalerweise bedeutet das: dichtes Gedränge in den Kneipen und Straßen der Altstadt. Aufgrund der pandemischen Lage in diesem Jahr ein kaum vorstellbares Szenario. Deshalb hat die Kreisstadt Saarlouis eine Allgemeinverfügung erlassen, die im öffentlichen Verkehrsraum der Altstadt den Konsum alkoholischer Getränke verbietet, ferner gilt die Maskenpflicht. Glas, Keramik und Porzellan dürfen nicht mitgeführt werden.

Damit schöpft die Kreisstadt Saarlouis – wie auch die Landeshauptstadt Saarbrücken – die vom Gesetzgeber gebotenen Möglichkeiten aus, um eine große Feier auf der Straße zu unterbinden. Zudem ist davon auszugehen, dass auch an diesem Tag ein neuerlicher „Spaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen erfolgt. Die Stadt appelliert an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, dem Heilig Morgen fern zu bleiben, um dadurch die Mitmenschen und sich selbst vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Es bleibt den gastronomischen Betrieben freigestellt an diesem Tag zu öffnen, um in den Innenräumen unter Einhaltung der aktuellen Regelungen geordnet Gäste zu bewirten. Außenbestuhlung und Außentheken werden nicht zugelassen. Etliche Betriebe haben angekündigt an diesem Tag gar nicht erst zu öffnen. Um die Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügung während des Heilig Morgens zu überwachen, führt die Ortspolizeibehörde gemeinsam mit der Vollzugspolizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit erheblichem Personaleinsatz Kontrollen durch.

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