Seit fünf Jahren findet auf dem Sonderlandeplatz Neunkirchen-Bexbach kein regulärer Flugbetrieb und kein Flugplatzfest mehr statt. Das könnte sich bald wieder ändern.
Ende 2016 hatte die ehemalige Geschäftsführerin des Aero-Club Bexbach nach dem Kauf eines schmalen Grundstücks auf der Start- und Landebahn versucht, die Abwahl oder den Rücktritt des Vorstandes zu erzwingen – und als dies misslang, die Existenz von Verein und Flugplatz mit allen Mitteln bekämpft und bedroht. Da ein Vereinsflugbetrieb in Bexbach nicht mehr möglich war, war der Aero-Club Bexbach als größter Flugsportverein des Saarlandes gezwungen, mit Flugzeugpark und Flugbetrieb nach Zweibrücken umzusiedeln.
Jetzt haben die Gerichte in zwei Instanzen das rechtswidrige Handeln der ehemaligen Geschäftsführerin endgültig gestoppt. Sie wurde rechtskräftig verurteilt und sie muss ihr Grundstück weiterhin dem Verein zur Verfügung stellen. Ziel ihres Handelns sei einzig und allein gewesen, dem Verein Schaden zuzufügen.
Der Verein kann jetzt die Rückkehr an seinen traditionsreichen Heimatflugplatz planen, den er seit den 1950er Jahren am Blumengarten in Bexbach unterhält. Die Rückkehr wird nicht von heute auf morgen und nur in Etappen erfolgen können, da eine Einigung mit einem Landwirt, der der ehemaligen Geschäftsführerin in den Gerichtsverfahren zu Hilfe kommen wollte, noch aussteht.