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Geflügelpest bei Wildgänsen in Luxemburg festgestellt – Stallpflicht bis Merzig

  • 8. Dezember 2021

Ende November wurde bei zwei Wildgänsen in den Gemeinden Remich und Winterange von der luxemburgischen Veterinärverwaltung die Geflügelpest amtlich festgestellt. Aufgrund der Nähe des Ausbruchs zur saarländischen Grenze und vermehrten Ausbrüchen der Geflügelpest in Deutschland und Europa wird als vorbeugende Schutzmaßnahme eine Stallpflicht per Allgemeinverfügung für Geflügel auf der saarländischen Seite der Mosel verhängt. Diese tritt am Freitag, 10.12., für vorerst 50 Tage in Kraft. Betroffen sind gewerbliche sowie Hobby-Geflügel-Haltungen in der Gemeinde Perl sowie im Ortsteil Faha der Gemeinde Mettlach.

„Um zu verhindern, dass sich die hochansteckende Tierseuche zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel verbreiten kann, müssen von allen betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern die vorgegebenen Präventivmaßnahmen sorgfältig eingehalten werden“, betont Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Dazu gehört unter anderem, die Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere mit gesicherten Seitenbegrenzungen und einer dichten Abdeckung nach oben unterzubringen. „Ein Auslauf im Freigelände und damit ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln ist derzeit zu riskant“, erklärte der Minister.

Sollten Geflügelhaltungen (auch Kleinsthaltungen) bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) und der Tierseuchenkasse des Saarlandes vom Halter angezeigt worden sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.

Auch Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten, wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem LAV zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, ein mögliches Vorkommen der Geflügelpest im Land zu ermitteln. Minister Jost: „Auch außerhalb der Schutzzone sind alle saarländischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, verstärkt auf ihre Hygienemaßnahmen zu achten.“ Die Allgemeinverfügung mitsamt ihren Maßnahmen wird in den Amtsblättern der Gemeinden Perl und Mettlach veröffentlicht und ist auf der Homepage des LAV, unter www.lav.saarland.de , einsehbar.

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Aus dem gegebenen Anlass weist das Ministerium darauf hin, dass grundsätzlich alle Geflügelhaltungen im Saarland allgemeine Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest einhalten müssen. „Die Biosicherheitsmaßnahmen sind der beste Schutz für die Tiere vor der Geflügelpest“, so Jost. Hinweise hierzu und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV): https://bit.ly/Gefluegelpest-Fragen.