Bei Kontrollen einreisender Passagiere am Flughafen Saarbrücken durch den Zoll fiel auf, dass sich in den letzten Wochen die Aufgriffe nicht einfuhrfähiger Lebensmittel gehäuft hatten.
So wurde unter anderem das Reisegepäck einer fünfköpfigen Familie bei ihrer Einreise aus der Türkei kontrolliert. Im Gepäck hatten sie insgesamt knapp 25 Kilogramm Lebensmittel dabei. Neben 5 Kilogramm Käse und 4 Kilogramm Butter führten sie auch große Mengen Obst und Gemüse mit sich. Da hier der Verdacht des Verstoßes gegen nationales und europäisches Lebensmittelrecht bestand, wurden die verbotenen Mitbringsel zunächst durch den Saarbrücker Zoll sichergestellt und die Landwirtschaftskammer des Saarlandes informiert. Diese entscheidet nun in eigener Zuständigkeit darüber, ob die Lebensmittel vernichtet werden müssen.
An dieser Stelle weisen Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes, Landwirtschafskammer des Saarlandes und Zoll darauf hin, dass Lebensmittel im Reise- und Postverkehr, insbesondere aus Drittländern, strengen Beschränkungen unterliegen. So müssen Lebensmittel tierischen Ursprungs (verarbeitet und unverarbeitet), wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig oder Butter aus Drittländern – auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen – die Anforderungen des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts ebenso erfüllen wie die in der Gemeinschaft produzierten Lebensmittel. Bei der Einfuhr nichttierischer Lebensmittel wie Früchten, Gemüse, Knollen, Sprossen, Pflanzen zum Anpflanzen oder Wurzeln besteht ebenfalls die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen.
Für Fragen im Zusammenhang mit Lebensmitteln aus Drittländern sollten Sie sich daher rechtzeitig mit den für das Lebensmittelrecht jeweils zuständigen Behörden in Verbindung setzen. Im Saarland sind dies die Landwirtschafskammer des Saarlandes sowie das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes. Ob Beschränkungen oder Einfuhrverbote für bestimmte Waren bei der Einreise nach Deutschland bestehen, können Sie den Hinweisschildern am Flughafen entnehmen oder auch unterwegs mit der kostenlosen Smartphone-App „Zoll und Reise“ überprüfen.