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Ermittlungen gegen Kinderpornografie im Saarland: Über 1.100 Verfahren seit 2021

  • 25. März 2022

Zu Beginn des Jahres 2021 richtete das Landespolizeipräsidium Saarland beim Dezernat für Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung die Ermittlungsgruppe „EG Halde“ ein. Die Beamtinnen und Beamten der EG bearbeiten zum einen sog. NCMEC-Verfahren und zum anderen sonstige Verfahren im Bereich der Kinderpornografie.

Bei NCMEC handelt es sich um eine halbstaatliche („non-profit“) Organisation mit Sitz in den USA. NCMEC steht für „National Center For Missing and Exploited Children“. Auf Grund eines US-amerikanischen Bundesgesetzes sind US-amerikanische Provider verpflichtet, dort bekannt gewordene strafrechtlich relevante Sachverhalte an die halbstaatliche Organisation NCMEC weiterzuleiten. Das NCMEC nimmt darüber hinaus auch Hinweise von Privatpersonen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder an. Alle beim NCMEC eingehenden Hinweise werden dort gesichtet und münden in standardisierten Berichten (CyberTipline Reports), die an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weitergeleitet werden. Diese CyberTipline Reports mit Bezug zu Deutschland werden tagesaktuell an das Bundeskriminalamt gesendet. Das Bundeskriminalamt stellt daraufhin die entsprechenden Dateien den Landeskriminalämtern, so auch dem Landespolizeipräsidium Saarland, auf einem Server zum Herunterladen zur Verfügung.

Im Jahr 2021 wurden vom Bundeskriminalamt auf diesem Server 462 Vorgänge für das Saarland zur Verfügung gestellt. Pro Woche wurden bislang sechs bis sieben neue NCMEC-Verfahren für das Saarland bereitgestellt. Nach Schätzung des Bundeskriminalamtes ist mit einer weiterhin stark steigenden Anzahl von Fällen zu rechnen.

Zur Bearbeitung dieses immensen Fallaufkommens richtete das Landespolizeipräsidium zu Beginn des Jahres 2021 die EG Halde ein. Die Ermittlungsgruppe ist für die Bearbeitung der eingehenden NCMEC-Reports sowie sonstiger Anzeigen im Deliktsbereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuständig.

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Auch in diesem Jahr ist wieder mit einer hohen Anzahl an Fällen zu rechnen, die vom Bundeskriminalamt aufgrund eingehender NCMEC Reports an das Saarland übermittelt werden.

Im vergangenen Jahr bearbeitete die Ermittlungsgruppe mehr als 800 dieser Verfahren. Fast 300 Durchsuchungsbeschlüsse wurden durch die Ermittler vollstreckt, bei denen sie umfänglich elektronische Datenträger sicherstellten, die einer intensiven IT-Auswertung bedürfen. Daraus resultierend beauftragten die Kriminalbeamtinnen und -beamten mehr als 200 IT-forensische Gutachten bei externen Gutachtern. Haftbefehle wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie konnten bis dato nicht erwirkt werden. Resultierend aus einem aktiven sexuellen Missbrauch, der durch ein in Rheinland-Pfalz betriebenes NCMEC-Verfahren bekannt geworden war, konnten 2021 zwei Haftbefehle gegen ein Ehepaar aus Homburg erwirkt werden. Das Missbrauchsopfer der beiden war zum Tatzeitpunkt fünf Jahre alt.

Für das Jahr 2022 erwartet das Landespolizeipräsidium einen weiteren Anstieg der vom Bundeskriminalamt übermittelten NCMEC-Verfahren. Bis dato verzeichnet die EG Halde bereits den Eingang von ca. 100 NCMEC-Verfahren sowie ca. 200 weiter kinderpornografische Verfahren. Die Gesamtprognose für die vergangenen Monate bzgl. der Verfahrensübermittlung ist bereits übertroffen. Es konnten neben den bereits in 2021 identifizierten 25 Kindern vier weitere Opfer von Kinderpornografie identifiziert werden. Bis Stichtag 23. März 2022 haben die Ermittler 65 weitere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Durchsuchungen sind oft sehr komplex und kräfteintensiv, da zeitgleich mehrere Objekte, auch außerhalb des Saarlandes, durchsucht werden müssen. Hinzu kommt, dass es sich bei den Tatverdächtigen oft um bereits polizeilich in Erscheinung getretene, gewalttätige Personen handelt.

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Für das Jahr 2022 haben die Beamtinnen und Beamte der EG Halde bereits 80 Aufträge zur Erstellung IT-forensischer Gutachten an externe Gutachter vergeben. Auswertungen haben ergeben, dass die sichergestellten Datenträger in hoher Anzahl schwere Missbrauchsszenen beinhalten. Dies deutet auf ein hohes Interesse an Kinderpornografie hin.

Seit die EG Halde ihren Wirkbetrieb aufgenommen hat, sind mehr als 1.100 Vorgänge bei den Ermittlerinnen und Ermittlern eingegangen und werden sukzessive abgearbeitet.

Innenminister Klaus Bouillon: „Kinder sollten unversehrt und frei aufwachsen können. Deshalb ist es umso wichtiger Straftaten zum Nachteil von Kindern zielgerichtet und effektiv zu bekämpfen. Aus diesem Grund haben wir auch beim Landespolizeipräsidium die Ermittlungsgruppe „EG Halde“ eingerichtet. Diese „Taskforce“ hat bereits erste Erfolge zu verzeichnen. So konnten 29 saarländische Kinder als Geschädigte identifiziert und somit weitere Straftaten zu ihrem Nachteil verhindert werden. Wir werden weiterhin alles dafür tun, um Missbrauchsfälle zum Nachteil von Kindern aufzuklären, um die Schwächsten unserer Gesellschaft vor körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt zu schützen.“