Heute ist das Urteil um den Saarwellinger Hammer-Mann vor dem Landgericht Saarbrücken gefallen. Der 61-jährige ehemalige Bergmann hatte im Juli 2022 mit einem Zimmermannshammer versucht eine Polizistin am Kopf zu treffen. Sie konnte im letzten Monat ausweichen, leidet jedoch noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Dem ehemaligen Bergmann, der die ganze Verhandlung über sehr aggressiv war und das deutsche Recht und das Gericht ablehnt, gelang es sogar sich von seinen Handfesseln zu befreien und diese durch den Gerichtssaal zu werfen. Auch in den letzten Jahren hatte er immer wieder Probleme mit der Polizei: So bedrohte er früher schon mal Beamte mit einem Messer und einer Spitzhacke. Dementsprechend ließt sich auch sein Vorstrafenregister:
2005 wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Jahre 2012 leistete er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bevor er 2014 gegen das Waffengesetz verstieß. 2015 leistete er dann erneut Widerstand, diesmal gegen das Vollstreckungsbeamte und im Jahr 2017 wurde der 61-Jährige wegen Diebstahls verurteilt.
Am Ende der Verhandlung forderte der Staatsanwalt eine Strafe von 8 Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte, der laut seiner Aussage Cannabissüchtig und Choleriker ist, verließ noch vor der Urteilsverkündung den Saal und verabschiedete sich mit den Worten. „Auf Wiedersehen! Machen sie, was sie wollen!“. Schlussendlich verurteilten ihn die Richter wegen versuchten Totschlags zu 6 Jahre und 8 Monate Gefängnis.