Anzeige:  

Corona-Hilfen-Betrug: Saarbrücker Fitnessstudiobetreiber in Haft

  • 22. März 2022

Vergangenen Donnerstag (17.03.2022) konnte ein 50-jähriger Mann, der in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken per Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Falls des Subventionsbetruges und Fluchtgefahr gesucht wurde, von Fahndungskräften der Kriminalpolizei Göppingen im Kreis Göppingen (Baden-Württemberg) festgenommen werden. Nach Verkündung des Haftbefehls verbrachten ihn die Einsatzkräfte in die JVA Ulm. Dort wartet der Mann auf seine Auslieferung ins Saarland. Die Ermittlungen in dem Verfahrenskomplex führte das Dezernat für Wirtschaftskriminalität des Landespolizeipräsidiums Saarland.

Der nun in Haft befindliche Mann ist Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Saarbrücken, die u.a. Fitnessstudios betreibt. Er ist dringend verdächtig, über das gesamte Bundesgebiet verteilt, unberechtigt Corona-Hilfen beantragt zu haben. Insgesamt wird ihm schwerer Subventionsbetrug in 15 Fällen zur Last gelegt. Drei der 15 Anträge stellte der aus Norddeutschland stammende Mann im Saarland. Der 50-Jährige soll antragsübergreifend einen angeblichen Liquiditätsengpass von mehr als 400.000 Euro geltend gemacht haben. Aufgrund der gestellten Corona-Hilfe-Anträge sollen dem Beschuldigten insgesamt 100.000 Euro ausgezahlt worden sein. 15.000 Euro davon zahlte ihm das Land Saarland als Corona-Hilfe aus.

Neben den Corona-Hilfe-Anträgen im Saarland stellte der Fitnessstudiobetreiber u.a. Anträge in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Bayern, woraufhin ihm diese Länder weitere Hilfen in Höhe von 85.000 Euro genehmigten. Die Ermittler des Dezernates für Wirtschaftskriminalität stellten fest, dass der Beschuldigte an keiner der in den Anträgen genannten Adressen ein Fitnessstudio betrieb.

Im Saarland unterhielt der 50-Jährige zwar tatsächlich ein Fitnessstudio. Dieses steckte jedoch bereits vor Ausbruch der Coronapandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hatte den Betrieb bereits vor Stellung der Unterstützungsanträge faktisch eingestellt. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt kein offizieller Kundenbetrieb mehr stattfand.

Anzeige:  

Vergangene Woche durchsuchten Polizeibeamtinnen und -beamte dann den angeblichen Wohnsitz des 50 Jahre alten Mannes in Norddeutschland. Da er selbst dort nicht angetroffen werden konnte, leiteten die Ermittler entsprechende Fahndungsmaßnahmen ein. Diese führten schlussendlich zur Ergreifung des Norddeutschen in Göppingen/Baden-Württemberg.