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Christkindl-Markt Saarbrücken findet statt: Getränke & Speisen nur mit 2G-Reglung!

  • 22. November 2021

Im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung liegt auch der Saarbrücker Christkindlmarktes, der ebenfalls am Mittwoch, 24. November, starten wird. Der Verkehrsverein Saarbrücken als Veranstalter hat sich gemeinsam mit Vertretern der Standbetreiber sowie der Landeshauptstadt als Ortspolizeibehörde darauf geeinigt, an Verzehrständen des Christkindlmarktes zusätzlich 2G einzuführen.

Die Standbetreiber werden den Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion beziehungsweise den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vor dem Verkauf von Lebensmitteln am Stand kontrollieren. Wer einen entsprechenden Nachweis vorlegt, erhält einen tagesaktuellen Stempel. Dieser berechtigt am jeweiligen Tag zum Kauf von Speisen und Getränken auch an allen anderen Ständen des Christkindlmarktes. Neben den Betreibern wird auch der Kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der geltenden 2G-Regel an den Ständen kontrollieren. 

Mit der Allgemeinverfügung und den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen auf dem Christkindl-Markt, die in der Summe deutlich über die in der Rechtsverordnung des Landes vorgeschriebenen Regeln hinausgehen, wollen der Verkehrsverein Saarbrücken als Veranstalter, die Landeshauptstadt als Ortspolizeibehörde sowie die Standbetreiber Bürgerinnen und Bürgern einen bedenkenlosen Aufenthalt während der Vorweihnachtszeit in der Innenstadt und auf dem Christkindl-Markt gewährleisten.