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Bildungsverband Saar fordert Omikron Masterplan zum Schulstart am 04.01.

  • 31. Dezember 2021

Die Pressemitteilung des VRB (Verband Reale Bildung) Saarland e. V. im Wortlaut:

Zum Schulstart am kommenden Dienstag (4. Januar) und der Ankündigung der Bildungsministerin keine neuen Regeln für die Schulen zu erlassen erklärt die VRB-Landesvorsitzende Karen Claassen:

„Bildungsministerin Streichert-Clivot wendet sich mit einer umfangreichen Erklärung am Ende des Jahres an Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer und erklärt, an den „bewährten Hygienemaßnahmen“ festhalten zu wollen. Mit anderen Worten: Ihr Konzept zur Bewältigung der Omikron-Variante besteht darin nichts zu tun. Dies ist in keiner Weise akzeptabel!

Noch bevor die Omikron-Variante in Europa Fuß fassen konnte, waren vor fast genau einem Monat unter Vorherrschaft der Delta-Variante am 29. November 2.698 Schüler und somit 2,62% aller Schüler mit Quarantäneauflagen belegt. Mit Omikron könnte sich das Infektionsrisiko laut WHO im Vergleich zur Delta-Variante um das Fünffache erhöhen. Angesichts dieser Zahlen und der von der Wissenschaft prognostizierten ‚Wand’ an Infektionen, die auf die deutsche Bevölkerung zu Beginn des Jahres zukommen soll, muss jetzt ein Konzept des Handelns vorgelegt werden. Das bisherige Hygienekonzept ist nämlich nicht bewährt, sondern lückenhaft. Es war schon bei der Delta-Variante untauglich – und ist es jetzt umso mehr.

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Nach Ansicht des VRB ist sofort ein Masterplan unter Beteiligung der demokratisch legitimierten Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer zu erstellen, sodass die kommenden Wochen und Monate kontrolliert bewältigt werden können. Hierbei müssen mehrere Ansatzpunkte gewählt werden:

  1. Die weiterführenden Schulen sind mit einer ausreichenden Zahl an Luftfilteranlagen auszustatten. Es ist nicht mehr zu verstehen, dass wir bald in das dritte Jahr der Pandemie eintreten und es nach wie vor Schulen gibt, die nicht ein einziges Filtergerät besitzen.
  2. Es muss eine Anpassung der Heizungssteuerung auf die angeordneten Fensteröffnungsintervalle erfolgen (z.B. durch Erhöhung der Vorlaufstemperatur der Heizkörper, Verzicht auf Nachtabsenkung u.a.).
  3. Ministerium und Schulträger müssen für räumliche Ausweichmöglichkeiten sorgen, sodass insbesondere für Prüfungsklassen unter Einhaltung der Mindestabstände immer Präsenzunterricht aufrecht erhalten werden kann. Hierfür sind leerstehende bzw. momentan ungenutzte Gebäude und Tagungszentren (z.B. Stadt- und Gemeindehallen, das Congresszentrum, Hotels, Räumlichkeiten des Landtages etc.) provisorisch für den Unterrichtsgebrauch auszustatten.
  4. Es muss ein festes Kriterium dafür vereinbart werden, ab wann in den Wechselunterricht bzw. in die vollständige Online-Beschulung eingestiegen wird. Mit Blick auf ein deutlich unterschiedliches Infektionsgeschehen vor den Weihnachtsferien an den einzelnen Schulstandorten empfiehlt der VRB hier zunächst keine landeseinheitliche Regelung, sondern das Infektionsgeschehen an den einzelnen Standorten als Grundlage heranzuziehen: Nach unserer Ansicht soll Wechselunterricht von mindestens zwei Wochen für den gesamten Standort angeordnet  werden, wenn mehr als 5% der Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Wenn die Quote an Quarantänen 7,5% übersteigt, sollte – mit Ausnahme der Abschlussklassen – eine reine Online-Beschulung stattfinden. Eine Notbetreuung für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 muss in jedem Fall jedoch vorgehalten werden.
  5. Es muss eine Regelungen für das Zuhauselernen hinsichtlich von Lehrerausfallzeiten bei Häufung von Krankheit oder Quarantäne durch das Bildungsministerium getroffen und publik gemacht werden. 

Der VRB appelliert an die Verantwortlichen in der Politik direkt in den ersten Tagen des neuen Jahres das Gespräch aufzunehmen und Möglichkeiten zur Bewältigung der neuen Krise zu suchen.“

 

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