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BGH-Urteil: So dreist versucht die Saarlouiser „Meine VVB“ den Kopf aus der Schlinge zu ziehen!

  • 23. Juli 2022

Kunden der saarländischen Bank „Meine VVB“ haben sich in den letzten Tagen verwundert die Augen gerieben, als Ihnen ein Schreiben ins Haus geflatttert ist, in denen Sie aufgefordert werden, den neuen Geschäftsbestimmungen zuzustimmen, sonst wird ihnen gekündigt. Unterzeichnet wurde dieses Schreiben von Bank-Boss Edgar Soester. Das Schreiben liegt Blaulichtreport-Saarland vor.

Die prunkvolle Zentrale der „Meine VVB“ in Saarlouis

Viele der irritierten VVB-Kunden haben sich nun besorgt an Blaulichtreport Saarland gewandt. In besagtem Schreiben kokettiert die VVB damit, dass sie „ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit gerne weiter führen möchte“, Vertrauensvoll erscheint hierbei im ersten Blick aber nur die Beziehung vom Kunden zu ihrer Bank. Umgekehrt sieht das freilich anders aus. Denn dieses Vertrauen scheint ich die Bank augenscheinlich zu Nutze machen zu wollen. 

In dem Schreiben betont die VVB die vertrauensvolle Zusammenarbeit – Meint aber genau das Gegenteil

Hintergrund der Hau-Ruck-Aktion ist, dass es vor kurzem ein BGH-Urteil gab: Bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken erklärten die Richter für unwirksam, weil Kunden lediglich über die Änderung der Klauseln zu Entgelderhöhungen informiert wurden. Widersprachen sie dem nicht, werteten die Banken das als Zustimmung.

So sagt Klaus Müller, – Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband, dass der Ball nun bei den Banken läge. „Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen“. Nun versucht die Meine VVB durch die Änderungen wohl ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. 

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Im Brief der VVB wird nun darauf hingewiesen, dass die neu zu bestätigen AGBs, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse bereits zur Verfügung gestellt wurden. Wie Blaulichtreport-Saarland Leser aber unisono berichten, war das nicht der Fall – zumindest nicht direkt. Die meisten wissen also schlichtweg nicht, was Herr Soester gerne verändert haben möchte. Und so bietet die Bank an, dass man bequem beim Einchecken ins Onlinebanking oder am Geldautomat beim nächsten Geldabheben den neuen Bedingungen zustimmen kann. Wohl wissend, dass sich nur die wenigsten die Mühe machen, die seitenlangen AGBs oder Bedingungen durchzulesen. Geschweige denn, dass sie sie gar verstehen. Wie dies darüber hinaus am Geldautomaten gehen soll, erschließt sich wohl nicht einmal Bank-Chef Soester selbst.

Es gibt viele Wege den Änderungen, die viele Kunden massiv schlechter stellen, einfach per Knopfdruck zu bestätigen

Selbstverständlich bietet man auch an, eine telefonische Beratung vorzunehmen. Doch blickt man mal hinter die Kulissen, dann wird schnell klar, dass die Berater wohl nicht im Sinne der Kunden  handeln. So berichten Mitarbeiter der VVB selbst auf dem Onlineportal ‚Gute Bank‘ darüber, dass: „sie eigentlich Kundenbetreuung lieben. Allerdings wäre nicht gewünscht, dass man Kundenorientiert verkaufen soll. Vielmehr sollen ‚Aktionen‘ dringend verscherbelt werden.“, machen die eigenen Kundenberater ihrem Unmut Luft. 

Augenscheinlich ist das Kreditinstitut mit Sitz in Saarlouis sehr bemüht, dass ihre Kunden den neuen Vertragsauflagen quasi durch „die Hintertür“ zustimmen sollen. Dass die neuen Bestimmungen die Kunden deutlich schlechter stellen und der Bank saftige Regressforderungen ersparen können, soll damit gekonnt umschifft werden. Anders wäre nicht zu erklären, dass den Kunden – zu denen auch sehr viele ältere Menschen gehören – ohne persönlichen Termin, ohne Anruf, ohne aktive Beratung in der Filiale ein Schreiben in die Häuser flattern, in dem die wichtigsten zu ändernden Punkte nicht explizit aufgeführt sind. Und so tappt der Kunde im Dunklen, denn Stolperfallen bei solchen unaufgeklärten Schreiben von Banken gab es in der Vergangenheit zuhauf: Kunden, welche eine solche Art Schreiben in der Vergangenheit ohne Aufklärung unterschrieben haben, standen plötzlich da und mussten sogenannte Verweilentgelte auf Bankguthaben (besser bekannt als Strafzinsen) zahlen oder sahen sich ihres Sonderkündigungsrechtes von Darlehensverträgen aus der Vergangenheit beraubt, die ihnen aufgrund eines nicht gesetzeskonfomen Passus zustand. 

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Die Bank baut Drohgebärden auf und möchte jedem kündigen. der nicht unterschreibt

Alles in allem bekleckert sich die Saarlouiser Bank derzeit nicht gerade mit Ruhm und ist drauf und dran viel von dem im Brief kolportierten Vertrauen und damit auch Kunden zu verlieren. Es ist ja auch so: Die Bank kann selbst fünf Kunden wegen Nicht-Unterschrift kündigen. Unterschreiben aber mehr als 1.000 Kunden die neuen Bedingungen nicht, wird der neue Bank Boss Soester seinen Gesellschaftern erklären müssen, warum es einen solchen Absturz gab. Und das möchte jeder Vorstandschef gerne vermeiden. 

Wir bleiben an der Sache dran und werden uns umgehend schlau machen, was es mit den einzelnen Punkten im Schreiben auf sich hat.